ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Peoplefotografien und damit zusammenhängende Dienstleistungen Stand 01.09.2024

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Philipp Allmaier gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Philipp Allmaier Fotografie nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Gedruckte Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Alben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1 | Vertragspartner, Anschrift Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Philipp Allmaier Fotografie

Philipp Allmaier
Sonnenweg 14 | 7071 Rust | ÖSTERREICH | info@philippallmaier.com | +43 660 818 28 28 | www.philippallmaier.com

2 | Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für Philipp Allmaier bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 21 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung des Fotografen durch den Auftraggeber zustande. Durch die Annahme eines Angebots des Fotografen bzw. durch die Abgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Zahlungseingang der Anzahlung und Vertragsunterzeichnung gilt der Termin als verbindlich.

3 | Vergütung
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern und ist inklusive MwSt. angeführt.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine Anzahlung von € 500,- berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie und den Betrag per E-Mail oder telefonisch und damit wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit des Buchungsvertrages von Philipp Allmaier und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB.

Das vereinbarte Resthonorar des Fotografen ist spätestens 8 Tage nach dem Auftragstermin per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.

An- und Abreise von Philipp Allmaier erfolgen jeweils von 7071 Rust | Österreich aus. Die Fahrtkosten werden mit € 0,50 pro Kilometer berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reiskosten berechnet: je gefahrenen Kilometer € 0,50. Bei Anreise mit dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung wird eine Reisepauschale in Rechnung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von einer Nacht, sofern der Termin vor 10 Uhr beginnt und eine Fahrzeit von mindestens 2 Stunden kalkuliert werden muss. Eine einzelne Nächtigung wird zudem vereinbart, sofern der Termin bis mindestens 22 Uhr dauert und eine Fahrzeit von mindestens 2 Stunden kalkuliert werden muss. Treffen beide Fälle zu, so werden 2 Nächtigungen vereinbart.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Mautgebühren, Auslandsvignette oder Parkgebühren werden dem Honorar beigefügt.

Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Philipp Allmaier behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Philipp Allmaier auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 8 bis 30 Tage vor dem gebuchten Termin 75 %; ab 7 Tagen vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

4 | Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Philipp Allmaier.

5 | Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Philipp Allmaier ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Philipp Allmaier wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Philipp Allmaier verpflichtet sich nicht zu dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen, verbleiben beim Fotografen.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an den Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Falls Nichtveröffentlichung gewünscht ist, bedarf das einer gesonderten Vereinbarung.

6 | Gewährleistung / Haftung
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) Philipp Allmaier zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden, Philipp Allmaier verzichtet aber auch auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Sollte es kurzfristig auf Grund von höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Philipp Allmaier haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Dateien und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Philipp Allmaier ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen.

Der Fotograf haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Philipp Allmaier haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt er keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an Philipp Allmaier zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sind handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.

Philipp Allmaier wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei Philipp Allmaier geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Fotografen beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

7 | Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei Philipp Allmaier. Audio- und Bildurheberrechte bleiben zur Gänze bei dem Fotografen.
Bei jeder öffentlichen Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung etc.) der Daten ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von Philipp Allmaier wie folgt - deutlich und gut lesbar (sichtbar) - zu machen. Foto: ©Philipp Allmaier

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Philipp Allmaier, über.
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren des Fotografen bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung, Ergänzung von Text im Bild u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

Philipp Allmaier darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Social Media, Blog, Magazine etc.) Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Sollte dies vom Kunden ausdrücklich nicht erwünscht sein, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.

8 | Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an Philipp Allmaier bekanntgegeben werden, ist Philipp Allmaier berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens des Fotografen zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
Philipp Allmaier verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

9 | Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.